Über uns

Über uns

Wir schützen und nützen die uns anvertrauten natürlichen Ressourcen. Nachhaltig und mit Verantwortung.

Die Agentur Landesdomäne ist mit 1. Jänner 2017 aus der Reorganisation des Versuchszentrums Laimburg und des Landesbetriebes für Forst- und Domänenverwaltung entstanden. Zu ihren Aufgaben zählen die Führung, Verwaltung und Bewirtschaftung des Agrarbetriebes Laimburg(Externer Link) mit seinen 20 Gutshöfen, der Gärten von Schloss Trauttmansdorff(Externer Link), des Forstbetriebes (Externer Link) mit dem Aquatischen ArtenschutzzentrumExterner Link), dem Forstgarten Aicha (Externer Link) und dem Landessägewerk Latemar (Externer Link) sowie der Forstschule LatemarExterner Link).

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Die Agentur Landesdomäne ist eine vom Land abhängige Körperschaft öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs-, und Vermögensautonomie.
Sie unterliegt der Aufsicht der Südtiroler Landesregierung.

Organe

Die Organe der Agentur Landesdomäne sind:

  1. Der Direktor
    Albert Wurzer
  2. Das Kontrollorgan (früher Kollegium der Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen)
    Manfred Psaier, Vorsitzender
    Guendalina Tomelleri
    Klaus Vanzi

Bereiche und Koordinierungsstellen

Die Agentur Landesdomäne gliedert sich in folgende fünf Bereiche und in Koordinierungsstellen. Jedem Bereich steht ein Bereichsleiter/eine Bereichsleiterin vor.

Zu den Koordinierungsstellen zählen u.a. die forstlichen Aufsichtsstellen (Externer Link), die Gutshöfe, die Forstschule Latemar (Externer Link) und das Aquatische Artenschutzzentrum.

Zu den Aufgaben der Landesdomäne zählen folgende Tätigkeiten:

a) Bewirtschaftung und Bereitstellung von Flächen und Ressourcen besonders für die institutionellen Zwecke des Versuchszentrums Laimburg, aber auch für andere Forschungsinstitutionen sowie für Schulen,

b) Bewirtschaftung, Verbesserung und Erweiterung des unverfügbaren Vermögens des Landes und Nutzung aller natürlichen Ressourcen,

c) Bodenschutz sowie Erhaltung und Wiederherstellung des hydrogeologischen und bioökologischen Gleichgewichts in den Gebieten, in welchen sie zuständig ist,

d) Organisation von Lehrveranstaltungen im Bereich der Forstwirtschaft, der Jagd, der Umwelt, der Holzwirtschaft und der Arbeitssicherheit; insbesondere organisiert sie die Aus- und Weiterbildung des Forstpersonals, der Forstarbeiter, der Jagdaufseher, der Jäger und der Sägewerker und führt die in den einschlägigen Gesetzen vorgeschriebenen Kurse zur Arbeitssicherheit in den einzelnen Fachbereichen durch,

e) Führung der Gärten von Schloss Trauttmansdorff,

f) Bewirtschaftung der eigenen Obstanlagen, Weinberge, Höfe, Gärtnereien, Forstgärten und der Wälder und Verkauf der erzeugten Produkte,

g) Regelung und Kontrolle der Wildentnahme in den Domänenwildschutzgebieten,

h) Bewirtschaftung des Aquatischen Artenschutzzentrums, dessen Ziel die aquatische Besatzfischzucht und die Bereitstellung von Flächen, Infrastrukturen und Ressourcen ist, und eventueller Verkauf der erzeugten Produkte,

i) ordentliche und außerordentliche Instandhaltung sowie Bau (Neubau, Anpassung oder Erweiterung) der Liegenschaften laut Artikel 3.

 

Die Landesdomäne kann mit anderen öffentlichen und privaten Körperschaften, Unternehmen im In- und Ausland sowie Forschungs- oder Versuchszentren zusammenarbeiten und gegen Erstattung oder Ausgleich der Kosten ihre Dienste in Anspruch nehmen. Sie kann Arbeiten, Dienstleistungen, Bauten, Gutachten und Maßnahmen für Dritte durchführen. Diese werden in Rechnung gestellt.

Die Landesdomäne setzt die von der Landesabteilung Forstwirtschaft ausgearbeiteten und genehmigten Projekte in Regie für diese Abteilung um und bedient sich dabei deren Einrichtungen. Die Kontrolle über die rechtmäßige Umsetzung der Projekte bleibt bei der Abteilung.

In der Regel nimmt das Versuchszentrum Laimburg seine Verwaltungsaufgaben selbst wahr. Die Landesdomäne kann für das Zentrum die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, welche mit einer eigenen Kooperationsvereinbarung festgelegt und geregelt werden.

Die Landesregierung kann institutionelle Aufgaben und Befugnisse, die im Landesgesetz vom 21. Oktober 1996, Nr. 21, in geltender Fassung, oder in anderen einschlägigen Gesetzesbestimmungen vorgesehen sind, an die Landesdomäne delegieren, wobei sie die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stellt. Die Zurverfügungstellung von Personal des Landesforstkorps wird mit einer eigenen Vereinbarung geregelt.

Bei Bedarf kann die Landesdomäne Leistungen, Dienste und Infrastrukturen der Landesverwaltung in Anspruch nehmen.

Dekret des Landeshauptmanns vom 27. Dezember 2016, Nr. 36 - Errichtung der Agentur Landesdomäne - Art. 2 Aufgaben

Für die Verwaltung zuständige Bereiche der Agentur Landesdomäne

Verwaltung

Unsere Schwerpunkte:
  • Buchhaltung
  • Lohnbuchhaltung samt Personalbüro
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      Liegenschaftsverwaltung

      Unsere Schwerpunkte:
      • Konzessionen und Verträge
      • Arbeitssicherheit
      • Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Liegenschaften
      • Betrieb der Mechaniker-, Tischler- und Schlosser Werkstätten
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          Ihr Weg zu uns