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Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Das Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (externer Link) "Regelung des Verwaltungsverfahrens"  enthält Bestimmungen über die Verwaltung von Ersatzerklärungen und das Einholen der Daten von Amts wegen.

Siehe Artikel 5 (Unterlagen) L.G. 17/1993.